Als die mit Jüdinnen verheirateten nicht-jüdischen Ehemänner und die »Mischlinge ersten Grades« (→Mischehen) im Oktober 1944 zur →Zwangsarbeit verpflichtet wurden, entwickelten sie dort erstmals ein Gruppengefühl, tauschten Informationen aus und entwarfen Pläne für die Gründung einer Interessenorganisation in der Zukunft.
W. umfasst im juristischen Sinn die Rückerstattung konfiszierten bzw. verlorenen Eigentums sowie die Entschädigung für erlittene Nachteile, wozu auch die Ermordung verwandter Personen oder Haftzeiten zählen. In Hamburg entstand die erste der sehr komplizierten W.-Regelungen im Dezember 1945.