Sefarden

Gerichtsbarkeit, jüdische

Das jüdische Recht umfasst alle juristischen Bereiche. In der frühen Neuzeit wurde die G. in Mitteleuropa jedoch auf Streitfälle, die zwischen Juden auftraten, eingeschränkt. Ausgenommen davon war die peinliche, also Leib und Leben betreffende Gerichtsbarkeit, die der staatlichen Rechtsprechung vorbehalten wurde. Die G. beschränkte sich auf so genannte Zeremonialangelegenheiten.

Glückstadt

Das Privileg vom 3. August 1619, mit dem Christian IV. die sefardischen Kaufleute ( Portugiesisch-Jüdische Gemeinden) aus Hamburg und Amsterdam mit ihren internationalen Handelsbeziehungen nach G. holte, garantierte den »Portugiesen« in G. freie Religionsausübung in ihren Häusern, Rechtsautonomie bei Streitigkeiten untereinander, Befreiung von Abgaben sowie uneingeschränkte Handelsfreiheit im dänischen Königreich.

Grindelviertel

Zwischen 1870 und 1930 verlagerte sich das Hauptwohngebiet der jüdischen Bevölkerung Hamburgs aus der engen Alt- und Neustadt, wo 1871 noch drei Viertel aller Hamburger Juden ansässig waren, zunächst nach Harvestehude, Rotherbaum und Eppendorf, später vor allem in die beiden Gebiete vor dem Dammtor. Um 1900 hatten sich in Rotherbaum und in Harvestehude ca. 40 Prozent aller im städtischen Teil Hamburgs lebenden Juden angesiedelt. Die Stadtteilkonzentration erreichte 1925 ihren Höhepunkt.

Hochdeutsche Israelitengemeinde zu Altona (HIG)

Die Vorgeschichte der Jüdischen Gemeinde Altona beginnt im 16. Jahrhundert mit der Gewährung von Partikular-, später Generalgeleiten, die an niederlassungswillige Juden vom jeweiligen Landesherrn (bis 1640 die Grafen von Holstein Schauenburg, danach bis 1842 die dänische Krone) erteilt wurden. Durch sie wurde Aufenthaltsrecht, Religionsausübung, Erwerbstätigkeit und landesherrlicher Schutz gegen die Entrichtung von Schutzgeld und die Verpflichtung von Wohlverhalten gewährt ( Privilegien).

Judenreglement 1710

Das J. wurde 1710 im Zuge einer Revision der Hamburger Verfassung erlassen, die der Wiederherstellung politischer Stabilität in der Stadt nach der Eskalation heftiger Machtkämpfe zwischen Senat und Bürgern am Ende des 17. Jahrhunderts diente.

Meldola, Abraham

Kantor, Übersetzer und Notar, geb. 1754 Amsterdam, gest. 25.11.1826 Amsterdam

Mussaphia, Binjamin

(auch: Dionys Mussaphia), Mediziner und Schriftsteller, geb. ca. 1600/1606 Spanien, gest. 11.12.1674 Amsterdam

Portugiesisch-Jüdische Gemeinden / Sefarden

Synagoge Bäckerstraße

Im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts wurde Hamburg zu einem begehrten Handelsplatz für englische und niederländische Kaufleute sowie Zufluchtsstätte für Glaubensflüchtlinge wie die Neuchristen (cristãos novos, conversos, marranos) von der Iberischen Halbinsel. Diese Portugiesen waren die ersten Juden, die sich in der protestantischen Hafenstadt dauerhaft niederlassen durften.

Rabbinat

Seit dem 13. Jahrhundert beauftragten die europäisch-jüdischen Gemeinden Rabbiner mit der Lehre und Auslegung des Religionsgesetzes. Während im Rahmen der vormodernen Gemeindeautonomie »Oberrabbiner« und deren Assessoren die Gerichtsbarkeit über die Juden eines bestimmten Sprengels ausübten, erstrecken sich die Funktionen des neuzeitlichen Rabbiners eher auf Predigt und Religionsunterricht. Auch die Hamburger Juden haben im Laufe ihrer Geschichte unterschiedliche Modelle rabbinischer Autorität gekannt.

Rosales, Jacob

(auch: a. Imanuel (Manuel) Bocarro Francês; b. Jacob Hebraeus), Kaufmann, Astronom/Astrologe und Schriftsteller, geb. vor 1593 Lissabon, gest. nach 1662 Italien

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