Seit dem 13. Jahrhundert beauftragten die europäisch-jüdischen Gemeinden Rabbiner mit der Lehre und Auslegung des Religionsgesetzes. Während im Rahmen der vormodernen Gemeindeautonomie »Oberrabbiner« und deren Assessoren die Gerichtsbarkeit über die Juden eines bestimmten Sprengels ausübten, erstrecken sich die Funktionen des neuzeitlichen Rabbiners eher auf Predigt und Religionsunterricht. Auch die Hamburger Juden haben im Laufe ihrer Geschichte unterschiedliche Modelle rabbinischer Autorität gekannt.
In der Septuaginta, der griechischen Übersetzung des Alten Testaments, bezeichnet S. die Versammlung, in jüdischen Quellen des 1. Jahrhunderts n. Chr. (Josephus, Philo) und besonders im Neuen Testament zunehmend den Versammlungsort.