Als A. bezeichnete man nach 1933 im engeren Sinne den Besitztransfer zwischen »Juden« und »Ariern«, im weiteren Sinne den Prozess der wirtschaftlichen Verdrängung und Existenzvernichtung der Juden unter nationalsozialistischer Herrschaft.
Die D. zu Hamburg entstand als selbständige jüdische Gemeinde nach Auflösung der →Dreigemeinde AHW (Altona, Hamburg, →Wandsbek) im April 1812. Mit etwa 6.300 aschkenasischen Juden war die DIG, wie sich die Gemeinde seit 1821 nannte, zu dieser Zeit die größte jüdische Gemeinschaft in Deutschland.
(siehe auch: →Auswanderung) Zwischen 1933 und 1941 emigrierten ca. 10.-12.000 Juden aus Hamburg. Die Flucht vollzog sich im Wesentlichen in drei Phasen: einer ersten Phase, die unmittelbar nach der Machtübernahme einsetzte, einer zweiten, die nach der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze folgte, und einer dritten Phase, die durch die Pogromnacht (→Novemberpogrom) ausgelöst wurde.
Das Privileg vom 3. August 1619, mit dem Christian IV. die sefardischen Kaufleute (→Portugiesisch-Jüdische Gemeinden) aus Hamburg und Amsterdam mit ihren internationalen Handelsbeziehungen nach G. holte, garantierte den »Portugiesen« in G. freie Religionsausübung in ihren Häusern, Rechtsautonomie bei Streitigkeiten untereinander, Befreiung von Abgaben sowie uneingeschränkte Handelsfreiheit im dänischen Königreich.