Wandsbek

Aschkenasi, Zwi Hirsch ben Jacob

Aschkenasi, Zwi Hirsch ben Jacob

(auch: Chacham Zwi), Rabbiner und Talmudist, geb. 1660 (?) Mähren, gest. 3.5.1718 Lemberg

Beerdigungswesen

Siegelabdruck Beerdigungs-Casse

Mit der meist Chevra Kadischa de Kabronim (Ch.) genannten Beerdigungsbruderschaft begründete das aschkenasische Judentum im 16. Jahrhundert eine Institution, die die praktischen und religiösen Bedürfnisse zur Bewältigung von Tod und Begräbnis erfüllen sollte.

Buchdruck, hebräischer

Titelblatt Predigt-Sammlung

Im 16. Jahrhundert wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, Frankreich, den Spanischen Niederlanden, Italien und den Niederlanden fast 900 hebräische Bücher gedruckt. Zählt man auch das Osmanische Reich hinzu, so erschienen im 16. Jahrhundert 2.672 Bücher in hebräischer Sprache bzw. in hebräischen Lettern. Mit 17 Drucken aus dem 16. Jahrhundert zählt Hamburg zu den wichtigen Druckorten.

Deutsch-Israelitische Gemeinde (DIG)

Gemeindehaus (DIG)

Die D. zu Hamburg entstand als selbständige jüdische Gemeinde nach Auflösung der Dreigemeinde AHW (Altona, Hamburg, Wandsbek) im April 1812. Mit etwa 6.300 aschkenasischen Juden war die DIG, wie sich die Gemeinde seit 1821 nannte, zu dieser Zeit die größte jüdische Gemeinschaft in Deutschland.

Dreigemeinde (AHW, AHU)

Die Altonaer Gemeinde sowie die beiden Doppelgemeinden (Altona-Hamburg und Wandsbek-Hamburg) schlossen sich aufgrund eines Vergleichsurteils des Frankfurter Oberrabbiners von 1669 im Jahr 1671 mit den Hamburger Tudescos (Aschkenasim) zur Dreigemeinde zusammen. (Hebräisch: Schalosch Kehillot AHU. AHU ist das hebräische Akronym der Städtenamen.)

Friedhöfe

Friedhof Königstraße (aschkenasisch)

Jeder jüdische Friedhof (hebr. »Haus des Lebens«, »Haus der Gräber« oder »Haus der Ewigkeit«) spiegelt das wechselvolle Leben seiner Gemeinde wider, somit ist seine Geschichte aufs engste mit Geschichte und Schicksal der Gemeinschaft verbunden, und die Formensprache und Inschriften erzählen von der Geschichte der Juden und ihrer Kultur.

Frühe Neuzeit

Der Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit ist weniger durch Ereignisse denn durch Prozesse gekennzeichnet. Für die Juden im Alten Reich sind in ihrer europäischen Vernetzung folgende Prozesse von Bedeutung: Die Vertreibung der Juden von der Iberischen Halbinsel und die Conversos-Politik der dortigen habsburgischen Könige ab 1492, die Verdrängung aus den meisten Reichsstädten sowie zahlreichen Territorien im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert und die damit verbundene Herausbildung der Landjudenschaften; ferner die Fortsetzung der altkirchlichen Judenfeindschaft auch in den neuen reformierten Kirchen sowie der kulturelle Bedeutungsverlust unter anderem aufgrund demographischer Veränderungen.

Gedenkstätten und Gedenkkultur

Mit zahlreichen Gedenktafeln, Denkmalen, Ausstellungen und Dokumentationsstätten wird in Hamburg heute an die jüdischen Opfer nationalsozialistischer Verfolgung erinnert. Die ersten Mahnmale entstanden schon in den frühen Nachkriegsjahren, z. B. das 1949 errichtete Mahnmal für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung auf dem Friedhof Ohlsdorf. Seit 1951 erinnert ein Gedenkstein auf dem angrenzenden Jüdischen Friedhof an der Ilandkoppel an die ca. 10.000 Jüdinnen und Juden aus Hamburg, die dem nationalsozialistischen Völkermord zum Opfer fielen. Auf Initiative französischer Überlebender entstand 1953 am Rande des ehemaligen KZ-Geländes in Neuengamme eine erste schlichte Gedenksäule. An ihre Stelle trat 1965 das in einen friedhofsartigen Park eingebettete Mahnmal.

Gerichtsbarkeit, jüdische

Das jüdische Recht umfasst alle juristischen Bereiche. In der frühen Neuzeit wurde die G. in Mitteleuropa jedoch auf Streitfälle, die zwischen Juden auftraten, eingeschränkt. Ausgenommen davon war die peinliche, also Leib und Leben betreffende Gerichtsbarkeit, die der staatlichen Rechtsprechung vorbehalten wurde. Die G. beschränkte sich auf so genannte Zeremonialangelegenheiten.

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