Rabbiner

Deutsch-Israelitische Gemeinde (DIG)

Gemeindehaus (DIG)

Die D. zu Hamburg entstand als selbständige jüdische Gemeinde nach Auflösung der Dreigemeinde AHW (Altona, Hamburg, Wandsbek) im April 1812. Mit etwa 6.300 aschkenasischen Juden war die DIG, wie sich die Gemeinde seit 1821 nannte, zu dieser Zeit die größte jüdische Gemeinschaft in Deutschland.

Dreigemeinde (AHW, AHU)

Die Altonaer Gemeinde sowie die beiden Doppelgemeinden (Altona-Hamburg und Wandsbek-Hamburg) schlossen sich aufgrund eines Vergleichsurteils des Frankfurter Oberrabbiners von 1669 im Jahr 1671 mit den Hamburger Tudescos (Aschkenasim) zur Dreigemeinde zusammen. (Hebräisch: Schalosch Kehillot AHU. AHU ist das hebräische Akronym der Städtenamen.)

Du(c)kesz, Eduard Jecheskel

Duckesz, Eduard Jecheskel

Rabbiner und Historiker und Genealoge, geb. 3.8.1868 Szelepcsény (Ungarische Slowakei), ermordet 6.3.1944 Auschwitz

Emden, Jakob Israel ben Zwi

(auch: Javetz), Rabbinischer Gelehrter und Buchdrucker, geb. 4.6.1698 Altona, gest. 19.4.1776 Altona

Enoch, Samuel David

Rabbiner, geb. 8.10.1814 Hamburg, gest. 30.12.1876 Fulda

Ettlinger, Jacob Aaron

Rabbiner, geb. 17.3.1798 Karlsruhe, gest. 7.12.1871 Altona

Frühe Neuzeit

Der Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit ist weniger durch Ereignisse denn durch Prozesse gekennzeichnet. Für die Juden im Alten Reich sind in ihrer europäischen Vernetzung folgende Prozesse von Bedeutung: Die Vertreibung der Juden von der Iberischen Halbinsel und die Conversos-Politik der dortigen habsburgischen Könige ab 1492, die Verdrängung aus den meisten Reichsstädten sowie zahlreichen Territorien im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert und die damit verbundene Herausbildung der Landjudenschaften; ferner die Fortsetzung der altkirchlichen Judenfeindschaft auch in den neuen reformierten Kirchen sowie der kulturelle Bedeutungsverlust unter anderem aufgrund demographischer Veränderungen.

Gerichtsbarkeit, jüdische

Das jüdische Recht umfasst alle juristischen Bereiche. In der frühen Neuzeit wurde die G. in Mitteleuropa jedoch auf Streitfälle, die zwischen Juden auftraten, eingeschränkt. Ausgenommen davon war die peinliche, also Leib und Leben betreffende Gerichtsbarkeit, die der staatlichen Rechtsprechung vorbehalten wurde. Die G. beschränkte sich auf so genannte Zeremonialangelegenheiten.

Grunwald, Max

Rabbiner, Volkskundler, geb. 10.10.1871 Zabrze (von 1915 bis 1945: Hindenburg) / Oberschlesien, gest. 24.1.1953 Jerusalem

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