Frühe Neuzeit

Costa, Uriel da

Kaufmann und Häretiker, geb. 1583/1584 Porto, gest. April 1640 Amsterdam

Curiel, Jacob

(auch: Duarte Nunes da Costa), Kaufmann, geb. 26.9.1587 Lissabon, gest. 3.4.1664 Hamburg

Deutsch-Israelitische Gemeinde (DIG)

Gemeindehaus (DIG)

Die D. zu Hamburg entstand als selbständige jüdische Gemeinde nach Auflösung der Dreigemeinde AHW (Altona, Hamburg, Wandsbek) im April 1812. Mit etwa 6.300 aschkenasischen Juden war die DIG, wie sich die Gemeinde seit 1821 nannte, zu dieser Zeit die größte jüdische Gemeinschaft in Deutschland.

Dinis, Álvaro

(auch: Semuel Jachia), Kaufmann und Gemeindefunktionär, geb. um 1576 Antwerpen, gest. nach 1645 Glückstadt oder Amsterdam

Dreigemeinde (AHW, AHU)

Die Altonaer Gemeinde sowie die beiden Doppelgemeinden (Altona-Hamburg und Wandsbek-Hamburg) schlossen sich aufgrund eines Vergleichsurteils des Frankfurter Oberrabbiners von 1669 im Jahr 1671 mit den Hamburger Tudescos (Aschkenasim) zur Dreigemeinde zusammen. (Hebräisch: Schalosch Kehillot AHU. AHU ist das hebräische Akronym der Städtenamen.)

Emden, Jakob Israel ben Zwi

(auch: Javetz), Rabbinischer Gelehrter und Buchdrucker, geb. 4.6.1698 Altona, gest. 19.4.1776 Altona

Friedhöfe

Friedhof Königstraße (aschkenasisch)

Jeder jüdische Friedhof (hebr. »Haus des Lebens«, »Haus der Gräber« oder »Haus der Ewigkeit«) spiegelt das wechselvolle Leben seiner Gemeinde wider, somit ist seine Geschichte aufs engste mit Geschichte und Schicksal der Gemeinschaft verbunden, und die Formensprache und Inschriften erzählen von der Geschichte der Juden und ihrer Kultur.

Frühe Neuzeit

Der Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit ist weniger durch Ereignisse denn durch Prozesse gekennzeichnet. Für die Juden im Alten Reich sind in ihrer europäischen Vernetzung folgende Prozesse von Bedeutung: Die Vertreibung der Juden von der Iberischen Halbinsel und die Conversos-Politik der dortigen habsburgischen Könige ab 1492, die Verdrängung aus den meisten Reichsstädten sowie zahlreichen Territorien im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert und die damit verbundene Herausbildung der Landjudenschaften; ferner die Fortsetzung der altkirchlichen Judenfeindschaft auch in den neuen reformierten Kirchen sowie der kulturelle Bedeutungsverlust unter anderem aufgrund demographischer Veränderungen.

Gerichtsbarkeit, jüdische

Das jüdische Recht umfasst alle juristischen Bereiche. In der frühen Neuzeit wurde die G. in Mitteleuropa jedoch auf Streitfälle, die zwischen Juden auftraten, eingeschränkt. Ausgenommen davon war die peinliche, also Leib und Leben betreffende Gerichtsbarkeit, die der staatlichen Rechtsprechung vorbehalten wurde. Die G. beschränkte sich auf so genannte Zeremonialangelegenheiten.

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