Recht

Kaiserreich und Weimarer Republik (1871-1933)

Bornplatzsynagoge (Grundsteinlegung)

Zur Zeit der Gründung des Deutschen Reiches lebten in Hamburg etwa 14.000 Juden, das waren gut vier Prozent der 350.000 Einwohner der Stadt. Bereits in den Jahren vor der Reichsgründung waren weitreichende Entscheidungen gefällt worden, die das jüdische Gemeindeleben betrafen: Nach langen Diskussionen war in der Hamburger Verfassung von 1860 die Glaubensfreiheit festgeschrieben worden, d. h., niemand durfte aufgrund seines Glaubens benachteiligt, wie bisher vom Bürgerrecht oder aus bestimmten Berufen ausgeschlossen werden ( Emanzipation).

Lerner, Maier

Rabbiner, geb. 1857 in Czenstochau (Polen), gest. 1930 Altona

Lippmann, Leo

Jurist und Gemeindevorsteher, geb. 26.5. 1881 Hamburg, gest. 10./11.6.1943 Hamburg

Meldola, Abraham

Kantor, Übersetzer und Notar, geb. 1754 Amsterdam, gest. 25.11.1826 Amsterdam

Mischehen / »Mischlinge«

Seit 1849 durften Hamburger Juden eine interkonfessionelle Mischehe (Me.) eingehen, sofern sie das Bürgerrecht erworben hatten.

Nathan, Nathan Max

Gemeindesyndikus, geb. 15.7.1879 Emmerich, gest. vermutlich Oktober 1944 Auschwitz

Notgemeinschaft der durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen

Als die mit Jüdinnen verheirateten nicht-jüdischen Ehemänner und die »Mischlinge ersten Grades« ( Mischehen) im Oktober 1944 zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden, entwickelten sie dort erstmals ein Gruppengefühl, tauschten Informationen aus und entwarfen Pläne für die Gründung einer Interessenorganisation in der Zukunft.

Pardo, Herbert Joseph

Jurist, Politiker und Gemeindefunktionär, geb. 20.8.1887 Hamburg, gest. 8.2.1974 Haifa

Plaut, Max

Jurist, Ökonom und Gemeindeführer, geb. 17.10.1901 Sohrau (Oberschlesien), gest. 8.3.1974 Hamburg

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