Wolffson, Isaac
Rechtsanwalt und Politiker, geb. 21.1.1817 Hamburg, gest. 12.10.1895 Hamburg
Der Vater Meyer Wolffson, Schullehrer und Kaufmann, stammte aus einer Hamburger reformorientierten Familie. Die Mutter Zündel oder auch Zirla Levi, Witwe des Hamburger Kaufmanns Simon Marcus Warburg, kam aus Franken. W. besuchte zunächst die → Israelitische Freischule und wechselte später auf das Johanneum. Der nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Promotion 1839 in Hamburg gestellte Antrag auf Zulassung zur Advokatur wurde abgelehnt, da W. als Jude kein Bürgerrecht erwerben konnte und dies Voraussetzung für die Advokatur war. Er fand einen Ausweg, indem er die erlaubte gewerbsmäßige Beratung und Vertretung vor dem Handelsgericht übernahm. W. war einer der führenden politischen Köpfe der 1845 gegründeten Gesellschaft für sociale und politische Interessen der Juden. Bei dem ersten Deutschen Anwaltstag 1846 in Hamburg wurde er zum Schriftführer bestellt. Im selben Jahr gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des Vereins hamburgischer Juristen. Anfang 1848 übernahm W. die Mitarbeit in der Redaktion der Neuen Hamburger Blätter, einer Zeitschrift der hamburgischen Liberalen. Im Revolutionsjahr 1848 wurde der jetzt 29-jährige Mitglied der konstituierenden Versammlung Hamburgs. Nachdem er aufgrund der Religionsfreiheit der Paulskirchenverfassung 1848 zur Advokatur zugelassen worden war, zog sich W. nach dem Scheitern der Revolution zunächst aus dem politischen öffentlichen Leben zurück, engagierte sich jedoch verstärkt in der Gemeinde (→ DIG). 1853 wurde er Mitglied ihres Vorstandes und blieb dies bis 1868. W. wurde 1859 erneut in die konstituierende Versammlung Hamburgs gewählt. Mit der Verfassung von 1860, die nunmehr volle Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Konfessionen vorsah, erfüllten sich W.s politische Forderungen. 1861 und 1862 wählte ihn die Bürgerschaft zum Präsidenten und damit zum ersten jüdischen Präsidenten eines deutschen Landesparlaments. Abgeordneter der Hamburger Bürgerschaft blieb er bis 1883. Diese in Hamburg erworbene Integrität legte den Grund dafür, dass W. für die Nationalliberale Partei in vier Wahlen ein Mandat für den Reichstag erhielt. Dort war er 1875 und 1876 Mitglied der Kommission zur Ausarbeitung der einheitlichen Justizgesetze des Reiches. 1890 wurde W. dann ständiges Mitglied der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Bereits 1879 war er Präsident der gemeinsamen Hanseatischen Rechtsanwaltskammer der freien Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen geworden.